Ausgewogenes Grundstück mit/ohne Doppelhausplan in Arbesthal zu verkaufen!

2464 Arbesthal

Beschreibung

Dein Traumgrundstück in Arbesthal!
Nicht zu groß und nicht zu klein.......

Wir sind exklusiv mit dem Verkauf dieses Prachtstücks beauftragt worden.

Grundstück ist ein ausgewogener und nicht geneigter 326 m² großer Baugrund in Arbesthal. Der Baugrund ist ein 326 m² großes Grundstück und ist als "Bauland-Agrar" gewidmet.
Bei diesem Baugrund ist mit der aktuellen gültigen Flächenwidmung keine bestimmte Bauweise, Bebauungsdichte bzw. -klasse vorgeschrieben, es gilt die allgemeine niederösterreichische Bauverordnung.

Grundstück-Abmessungen: ca. 18x18m.

Das Grundstück wurde bereits aufgeschlossen, es wird durch das Bauen eine Ergänzungsgebühr fällig sein.

Auf diesen Grundstück sind bis zu zwei Wohneinheiten genehmigbar, ein Doppelhausplan liegt ebenfalls vor und kann übernommen werden.

Lage:
Die Gemeinde Arbesthal befindet sich inmitten des Bezirkes Bruck/Leitha des bekannten und berühmten Weinbaugebiet "Carnuntum". Einkaufsmöglichkeiten bieten sich in unmittelbarer Nähe in den Nachbarortschaften an. Kindergarten ist wenige Meter per Fuß zu erreichen, die Volksschule 5min per Auto. Ärzte und Apotheke in unmittelbarer Nähe.

Auch die ansässigen Heurigenlokale, Restaurants und Wirtshäuser laden zur genussvollen Kulinarik ein. Das weitläufige Weingebiet lädt direkt zum Wandern ein.
Die Bezirkshauptstadt Bruck/Leitha ist in nicht Mal 10 Minuten per Auto erreichbar. Mit dem Auto erreicht man ebenfalls Wien in15min, den Flughafen in 10min.

Darüber hinaus stehen sehr gute öffentliche Busverbindungen für schnelle Reisen nach Wien, Bruck/Leitha, usw. zur Verfügung.

Gerne unterstützen wir sie auch bzgl. Finanzierung - nutzen Sie unser All-In-One-Service!

Sehr gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen sowohl telefonisch, wie auch für eine persönliche Besichtigung jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihr DI (FH) Benjamin Heidegger, MSc
benjamin.heidegger@immo-company.at
+43 699 184 100 40

Vermittlungshonorar lt. Maklerverordnung

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten – d.h. Vor- und Familien- bzw. Firmenname, kompletter Anschrift, Telefonnummer und Email- Adresse – bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagenweiterleiten können.
 

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

Lageplan

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